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Graffiti: Ein Vogel (ein "Vinck") sitzt vor einem Computermonitor. In einem Flügel hält er ein Buch, am anderen Flügel trägt er eine Blindenarmbinde.

Bezugsberechtigte Institutionen

Bezugsberechtigt für die Anforderung von E-Buch-Dateien von Unterrichtswerken an der von-Vincke-Schule sind alle begünstigten Institutionen im Rahmen des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Bildungsmedien e. V. sowie alle LWL-Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen.

Bezugsberechtigt für die Bereitstellung von PDF-Dateien von Unterrichtswerken für Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung durch die von-Vincke-Schule sind die LWL-Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen.

Anfragen von Schulen erfolgen immer über entsprechende Formblätter mit Unterschrift der jeweiligen Schulleitung bzw. deren Beauftragten.

Direkte Anfragen von Eltern oder anderen Privatpersonen sind leider nicht möglich.