Medienzentrum der von-Vincke-Schule
Die von-Vincke-Schule ist eine begünstigte Institution im Rahmen des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Bildungsmedien e. V., um Schülerinnen und Schülern mit Blindheit und Sehbehinderung den Zugang zu Inhalten von Unterrichtswerken zu ermöglichen. Der Vertrag regelt die Weitergabe elektronischer Daten von Unterrichtswerken und die Nutzung dieser Daten für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit und Sehbehinderung.
Die von-Vincke-Schule kann Unterrichtswerke im E-Buch-Standard, die im Braille-Archiv des Hessischen Bildungsservers verfügbar sind, für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler anfordern und bereitstellen.
Weiterhin kann die von-Vincke-Schule PDF-Dateien von Unterrichtswerken für Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung anfordern und bereitstellen.
Die von-Vincke-Schule ist Mitglied im „Arbeitskreis Medienzentren der Bundesfachkommission für die Überprüfung von Lehr- und Lernmitteln für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung“.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Bezugsberechtigungen und zum Ablauf von Dateianforderungen. Sie können außerdem alle Formulare sowie den Vertrag mit dem Verband Bildungsmedien und ergänzende Dokumente downloaden.