Bildungsgang Realschule
Die von-Vincke-Schule bietet als einzige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Nordrhein-Westfalen einen Bildungsgang Realschule. Alle blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler aus ganz Nordrhein-Westfalen können nach der Klasse 4 mit einer Realschulempfehlung aus der Grundschule in den Bildungsgang Realschule aufgenommen werden.
Die Klassen der Realschule sind mit höchstens dreizehn Schülerinnen und Schülern klein und überschaubar. Alle Klassen sind mit modernen Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Blinden- und Sehbehindertenlehrerinnen und -lehrer unterrichten nach den Kernlehrplänen der allgemeinen Realschule. Ab der 7. Klasse besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts zwischen den Fächern Französisch oder Informatik zu wählen.
Die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Realschule nehmen an den Zentralen Prüfungen in Klasse 10 teil. Die Schulabschlüsse sind dadurch gleichwertig mit denen der allgemeinen Schule. Im Bildungsgang Realschule kann der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden. Wenn Schülerinnen und Schüler einen sogenannten „qualifizierten Realschulabschluss“ erwerben, berechtigt sie dies zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Realschule, die weit entfernt von Soest wohnen, haben die Möglichkeit, während der Woche im LWL-Internat Soest zu wohnen.